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Pflege und Beratung Heinzelmännchen GmbH – Pflege im harmonischen Miteinander mit dem Mensch im Mittelpunkt!

Pflegekassenleistungen

Jedem  Pflegebedürftigen  stehen Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Vorraussetzung ist jedoch die Eingruppierung in eine Pflegestufe von 0 - 3 durch den medizinischen Dienst. Ein Antrag dafür, kann jederzeit telefonisch von Ihrer Krankenkasse angefordert werden.

Übersicht der Pflegestufen

                                              Pflegegeldleistung                                               Pflegesachleistung                        

Pflegestufe 0                        0   Euro  ( 120 Euro)                                          0 Euro       ( 235 Euro)

Pflegestufe 1                      235 Euro  (  305 Euro)                                     450 Euro       ( 665 Euro)

Pflegestufe 2                      440 Euro   ( 525 Euro)                                  1.100 Euro     ( 1.250 Euro)

Pflegestufe 3                      700 Euro   ( 700 Euro)                                  1.550 Euro     ( 1.550 Euro)

die in Klammer gesetzte Beträge sind Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI  bis zu maximal 200 Euro pro Monat     

Eine weitere Möglichkeit der Versorgung des Pflegebedürftigen, ist die gemeinsame Pflege durch Angehörige und einem Pflegedienst. Belaufen sich die übernommenen Kosten für einen Pflegedienst unter dem Höchstbetrag laut Pflegestufe, so kann ein anteiliges Pflegegeld an betreuende Angehörige gewährt werden. Vorraussetzung dafür ist eine weitere private Pflegeperson die den restlichen Bedarf an Versorgung sicherstellt. Der bestehende, noch abzurufende Differenzbetrag wird jedoch nur prozentual ausgezahlt.

Gerne sind wir bei der Beantragung einer Pflegestufe behilflich und nach Absprache auch beim Besuch des Medizinischen Dienstes anwesend.

Weitere Maßnahmen der Pflegeversicherung

- Kostenübernahme für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, z.B. Inkontinenzartikel. Pro Kalendermonat bis zu einem  

   Höchstbetrag von 31 Euro.

- Pflegehilfsmittel zur leihweisen Überlassung, z.B. Pflegebett, Badewannenlift, Rollator, ect.

- bei Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden ein Zuschuss bis zu 2.557 Euro übernommen. Zum Beispiel den 

  Einbau eines Treppenliftes  

Unser Beratungsgespräch mit Kostenvoranschlag ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Pflegekassenleistungen umfassen unter anderem:

  • Körperpflege
  • Mobilität
  • Betten und Lagern
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3 für Pflegegeldempfänger

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